1. Der Leihgegenstand
Die Anmietung des jeweiligen Fahrrads und das dazugehörige Zubehör beginnt mit der Herausgabe und der Unterschrift des Mieters.
Wir übergeben Ihnen die Fahrräder in einsatzfähigem Zustand.
Bei Übergabe hat der Mieter die ordnungsgemäße Beschaffenheit der entliehenen Gegenstände zu prüfen u. ggf. Mängel anzuzeigen.
Der Mieter ist verpflichtet, dass Fahrrad schonend und nach Vorgabe des Fahrradherstellers zu behandeln und alle für die Benutzung bestehenden Vorschriften und Gesetze zu beachten.
Eine Weitervermietung an Dritte ist ausdrücklich untersagt.
2. Vertragsschluss, Bezahlung, Rücktrittsvorbehalt
Der Mieter erkennt die Preise wie angezeigt an. Mit dem Klick auf den Button „zahlungspflichtig bestellen“ gibt der Mieter eine verbindliche Buchung ab.
Alle Mietpreise, Dienstleistungen und sonstige Preisangaben beinhalten die jeweils aktuell gültige Mehrwertsteuer. Die Bezahlung des Mietpreises erfolgt im Voraus und muss bis Mietbeginn beglichen werden.
Die Bezahlung erfolgt ausschließlich per EC Bezahlung, Kreditkarte, oder kurzfristig in bar vor Ort.
Der Mieter kann bis zu 2 Tage vor der gebuchten Übergabe kostenlos vom Vertrag/Reservierung zurücktreten. Bis zu 48 Stunden vorher werden 50% Stornogebühr berechnet. Bei einer Stornierung die die weniger als 24 Stunden vor der geplanten Übergabe erfolgt werden 100% des Mietpreises einbehalten, da in der Regel eine so kurzfristige Neuvermietung nicht möglich ist.
Zum Abschluss eines gültigen Mietvertrages und der Übernahme des Leihgegenstandes legt der Mieter einen gültigen Personalausweis mit attestierter Angabe der Wohnanschrift vor.
3. Mietdauer, Übergabe, Rückgabe
Die Mietdauer richtet sich nach dem in der Buchung vereinbarten Zeitraum.
Der Mieter hat den Leihgegenstand spätestens am Ende der im Mietvertrag vereinbarten Mietzeit dem Vermieter an vereinbarten Ort zurückzugeben und zwar während der Geschäftszeiten des Vermieters.
Wird der Leihgegenstand nicht zum vereinbarten Zeitpunkt an den Vermieter zurückgegeben, hat der Mieter dem Vermieter für jeden angefangenen Miettag den gültigen Tagesmietzins zu zahlen und gegebenenfalls einen darüberhinausgehenden Schaden zu ersetzen.
Bei Verlust oder Beschädigung des Leihgegenstandes haftet der Mieter.
Eine Verlängerung der Mietzeit bedarf grundsätzlich der Einwilligung des Vermieters vor Ablauf der Mietzeit.
Keine Rückerstattung bei vorzeitiger Beendigung der Ausleihzeit
Übergabe und Rückgabe bei Hol- und Bringservice erfolgt nach Rücksprache mit dem Fahrradverleih Cochem unter Tel.: 015150637470 im Ferienort des Mieters.
Der Mieter ist verpflichtet, dass Fahrrad bei Ablauf der Mietzeit in einem sauberen, vermietungsfähigen Zustand an dem vereinbarten Ort zu übergeben.
4. Pflichten des Mieters
Der Mieter verpflichtet sich den Leihgegenstand pfleglich und unter Beachtung der technischen Regeln zu behandeln und zu verwenden.
Während der Nichtverwendung durch den Mieter ist der Leihgegenstand vor Beschädigungen und Zugriffen Unbefugter sicher zu verwahren. Fahrräder und Anhänger müssen dazu ausserhalb verschlossener Räume an massiven , feststehenden Gegenständen mit den mitvermieteten Schlössern gesichert werden. Bei mehrtägiger Nutzung sind diese des Nachts in verschlossenen Räumen gesichert zu verwahren.
5. Haftung des Mieters
Der Mieter haftet für Beschädigungen und Diebstahl am Fahrrad, soweit ihn auch nur leichte Fahrlässigkeit trifft.
Der Mieter haftet für alle im Zusammenhang mit seiner Nutzung des Fahrrades entstandenen Bußgelder und Strafen für die der Vermieter in Haftung genommen wird.
Für alle Schäden an Rechtsgütern Dritter, tritt die Haftpflichtversicherung des Mieters oder dieser selbst ein.
6. Verschleißschäden/Reparaturen
Die Fahrräder werden von uns täglich gewartet. Sollte es trotzdem zu einer Reifenpanne oder einem technischen Defekt kommen, der sie hindert die Fahrt fortzusetzen, leisten wir in der Regel Ersatz vor Ort.
Der Mieter ist nicht befugt, ohne Rücksprache mit uns Reparaturaufträge an den Mieträdern an Dritte zu vergeben. Die Kosten der Reparatur gehen in diesem Fall zu Lasten der Mieter.
Der Vermieter verpflichtet sich, im Umkreis von 25 km, bei einem Schaden am Fahrrad dieses schnellstmöglich zu tauschen oder zu reparieren.
Über diesen Radius hinaus ist der Mieter verpflichtet ein beschädigtes Fahrrad in Eigenverantwortung zum Ausgabeort zurückzubringen
7. Unfall/ Diebstahl
Der Mieter ist verpflichtet, neben der Polizei auch den Vermieter unverzüglich zu benachrichtigen, wenn der Leihgegenstand in einen Unfall verwickelt und Dritte zu Schaden gekommen sind.
Bei einem Unfall hat der Mieter dem Vermieter einen ausführlichen, schriftlichen Bericht unter Vorlage einer Skizze vorzulegen. Missachtet der Mieter diese Mitteilungspflicht, so haftet er für die aus der Verletzung dieser Obliegenheit entstehenden Schäden gegenüber dem Vermieter.
DATENSCHUTZ: https://fahrradverleih-cochem.com/datenschutz/